Hallo zusammen!
Das Amt Schlüsselwart ist gegenwärtig als ein Stufe 3 Amt (FSR-Beschluss und Vorstellung auf FSR) eingestuft und braucht dementsprechend keine Internrechte. Aus Diskussionen hat sich ergeben, dass das weder der Realität entspricht noch sonderlich sinnvoll scheint, hier also ein Vorschlag dies zu ändern.
Beschlussvorlage: Das Amt "Schlüsselwart" wird auf Stufe 5 (FSR-Beschluss und Internrechte) angesiedelt
Mit freundlichen Grüßen, Martin